RS232 Steuerungen und Zubehör
|| Start || Gilbertronic | B2B | Service | Kontakt | SALE % | www.berger-me | Mietkatalog 2021-01 | Impresum | AGB | Datenschutz |
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
STAND 2019
I. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltung
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Berger Großbildprojektion,
Media & Event e.K., (im folgenden kurz genannt: Firma Berger), erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind
Bestandteil aller Verträge, die die Firma Berger mit ihren Auftraggebern über
die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für
alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Auftraggeber, auch
wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die Allgemeinen
Geschäfts-bedingungen der Firma Berger Großbildprojektion gelten gleichermaßen
gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Für Zwecke dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständiger
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und ist ein „Unternehmer“ eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Firma Berger
ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Firma
Berger auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote der Firma Berger sind freibleibend und unverbindlich, sofern
sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Firma Berger
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang annehmen. 2. Allein maßgeblich
für die Rechtsbeziehung zwischen der Firma Berger und ihrem Auftraggeber ist der
schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt die
Abreden der Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.
Mündliche Zusagen der Firma Berger vor Vertragsabschluss sind rechtlich
unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den
schriftlichen Vertrag ersetzt, soweit sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt,
dass sie verbindlich fortgelten. 3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen
Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Mit Ausnahme der Firmeninhaberin sowie der Prokuristin, sind unsere
Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung. 4.
Angaben der Firma Berger zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B.
Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten
etc.) sowie unsere Darstellungen, z.B. Abbildungen oder Zeichnungen derselben,
sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck setzt eine genaue Übereinstimmung voraus. Sie sind keine
garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen des Liefer- oder
Leistungsgegenstandes. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die
aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung
darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht
beeinträchtigen. 5. Die Firma Berger behält sich das Eigentum oder Urheberrecht
an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, sowie dem
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen,
Prospekten, Katalogen, Modellen, Plänen und Werkzeugen etc. vor. Der
Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma
Berger weder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie Dritten bekannt geben
oder zugänglich machen oder vervielfältigen. Er hat diese auf Verlangen der
Firma Berger vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu
vernichten, wenn sie von ihm im ordnungs-gemäßen Geschäftsgang nicht mehr
benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages
führen.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten für die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten
Leistungen und Lieferungen. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert
berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab der Niederlassung der Firma
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
Berger in Ludwigshafen, zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
gegebenenfalls die Kosten der Versendung sowie Versicherung sowie bei
Exportlieferung Zoll, sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben. 2. Soweit
den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Firma Berger zugrunde liegen und
die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll,
gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der Firma Berger (jeweils
abzüglich eines vereinbarten Rabatts). 3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8
Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei der Firma Berger, bei
Schecks die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers. Ist der Kunde Unternehmer
und leistet bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag
der Fälligkeit mit 5 % per anno zu verzinsen, die Geltendmachung höherer Zinsen
und Schäden im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden bleibt unberührt. 4. Die
Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von
Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig soweit die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 5. Wenn der Firma
Berger nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch
welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Firma Berger durch den
Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis einschließlich aus anderen
Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt, gefährdet wird, ist die
Firma Berger berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
§ 4 Lieferungen und Lieferzeit
1. Lieferungen erfolgen ab der Niederlassung der Firma Berger in Ludwigshafen.
2. Von der Firma Berger in Aussicht gestellte Fristen und Termine für
Lieferungen und Leistungen gelten nur annähernd, es sei denn, ein fester Termin
oder eine feste Frist ist ausdrücklich zugesagt oder vereinbart worden. Sofern
eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine
auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem
Transport beauftragten Dritten. 3. Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Firma Berger – unbeschadet der Rechte
aus dem Verzug des Auftraggebers – eine Verlängerung bzw. Verschiebung der
Liefer- und Leistungsfristen um diesen Zeitraum verlangen. 4. Die Firma Berger
haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für die
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt und sonstige bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z. Bsp.: Betriebsstörungen,
ausbleibende, nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger behördlicher
Genehmigungen und behördlicher Maßnahmen) verursacht worden sind, die die Firma
Berger nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Firma Berger die
Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Firma Berger zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer
verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen bzw. die Liefer- oder
Leistungstermine verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist. Sofern dem Auftraggeber die Abnahme der
Lieferung oder Leistung aufgrund der Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er
durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Firma Berger vom
Vertrag zurückzutreten. 5. Die Firma Berger ist zu Teillieferungen berechtigt,
wenn o die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist o die Lieferung der restlich bestellten Ware
sichergestellt ist und o dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand
oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Firma Berger erklärt sich
zur Übernahme dieser Kosten bereit). 6. Gerät die Firma Berger mit einer
Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung,
gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach
Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
Ludwigshafen/Rhein, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer
auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu
erfolgen hat. 2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem
pflichtgemäßen Ermessen der Firma Berger.
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Dritten, an den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen, oder wenn die Firma Berger noch andere Leistungen z.B. Versand oder
die Installation, übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe
infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr
von dem Tag an an den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand
versandbereit ist und die Firma Berger dies dem Auftraggeber angezeigt hat. 4.
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch die
Firma Berger betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu
lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der
Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten. 5. Die Sendung
wird von der Firma Berger nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und
auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 6. Sofern eine Abnahme
stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
o die Lieferung und, sofern die Firma Berger die Installation schuldet, die
Installation abgeschlossen ist o die Firma Berger dies dem Auftraggeber unter
Hinweis auf die Abnahmefiktion des § 5 Nr. 6 mitgeteilt und ihn zur Abnahme
aufgefordert hat o seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen
sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat, z.B. die
gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat, und in diesem Fall seit der Lieferung
oder Installation sechs Werktage vergangen sind und o Der Auftraggeber die
Abnahme innerhalb dieses Zeitraumes aus einem anderen Grund als eines der Firma
Berger angezeigten Mangels, der die Nutzung des Liefergegenstandes wesentlich
beeinträchtigt oder unmöglich macht, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung oder Sachmängel
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung
oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme, gegenüber
Endverbrauchern zwei Jahre. 2. Für Unternehmen gilt folgendes: Die gelieferten
Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den
von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich
offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen,
sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt,
wenn der Firma Berger nicht innerhalb sieben Werktagen nach der Ablieferung eine
schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die
Liefergegen-stände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer
nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel
zeigt; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu
einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den
Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Firma Berger ist ein
beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Firma Berger zurückzusenden.
Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Firma Berger die Kosten des günstigsten
Versandweges, es sei denn die Kosten erhöhen sich, weil sich der
Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungs-gemäßen
Gebrauchs befindet. Für Verbraucher sind Schadensersatzansprüche wegen
offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er uns den
Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware
anzeigt. 3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Firma Berger
nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Im Falle des
Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder
unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 4.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Firma Berger, kann der Auftraggeber
unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 5. Bei
Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Firma Berger aus
lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die
Firma Berger nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller
und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den
Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Berger bestehen
bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe der
Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der
vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos
war oder z.B. wegen einer Insolvenz aussichtslos ist. Die Verjährung der
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die Firma Berger ist während
der Dauer des Rechtsstreits gehemmt. 6. Wenn der Auftraggeber den
Liefergegenstand ohne Zustimmung der Firma Berger ändert oder durch Dritte
ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar
erschwert wird, entfällt die Gewährleistung. In jedem Fall hat der Auftraggeber
die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
§ 7 Schutzrechte
1. Die Firma Berger steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der
Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter
ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich
schriftlich benachrichtigen, falls gegen ihm gegenüber Ansprüche wegen der
Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. 2. In dem Fall, dass der
Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten
verletzt, wird die Firma Berger nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den
Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter
mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich
vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines
Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines
angemessenen Zeitraumes nicht, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag
oder zur angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Etwaige
Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3. Bei Rechtsverletzungen durch von der Firma
Berger gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die Firma Berger nach ihrer
Wahl Ansprüche gegen den Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des
Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen
die Firma Berger bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die
gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die
Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war, oder, z.B. wegen einer Insolvenz,
aussichtslos ist.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1. Die Haftung der Firma Berger auf Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher
Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen und unerlaubten Handlungen ist, soweit es dabei jeweils
auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt. 2. Die Firma
Berger haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, z.B. rechtzeitige Lieferung
bzw. Leistung, deren Freiheit von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit mehr als
nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten,
die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergenstandes
ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des
Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden
bezwecken. 3. Soweit die Firma Berger gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf
Schadens-ersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Firma
Berger bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte
voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln
des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche
Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise
zu erwarten sind. 4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die
Ersatzpflicht der Firma Berger für Sachschäden und daraus resultierende weitere
Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt,
auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 5.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen der Firma Berger. 6. Technische Auskünfte und Beratungen
durch die Firma Berger, die nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung und unentgeltlich. 7. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für
die Haftung der Firma Berger für Vorsatz, grob fahrlässige Pflichtverletzung,
Garantieversprechen, wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des
Lebens oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller
jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Firma Berger gegen
den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung,
einschließlich der Saldoforderung aus einem auf diese Lieferbeziehung
beschränkten Kontokorrentverhältnis.
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
2. Die von der Firma Berger an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Firma Berger.
Die Ware, sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende,
vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Firma Berger. 4.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des
Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 5. Sofern
der Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet, wird vereinbart dass die Verarbeitung
im Namen und für Rechnung der Firma Berger als Hersteller erfolgt und die Firma
Berger unmittelbar das Eigentum oder, wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer
Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert
der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für
den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb durch die Firma Berger eintritt,
überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Mit-eigentum im
o.g. Verhältnis an der neu geschaffenen Sache an die Firma Berger. Bei
Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache
oder untrennbarer Vermischung und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache
anzusehen, so überträgt die Firma Berger, soweit ihr die Hauptsache gehört, dem
Käufer das Miteigentum an der einheitlichen Sache im o.g. Verhältnis. 6. Im
Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber, bei
Miteigentum der Firma Berger an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem
Miteigentumsanteil an die Firma Berger ab. 7. Gleiches gilt für sonstige
Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten, wie z.B.
Versicherungsansprüche oder Schadensersatzansprüche z.B. wegen Verlust oder
Zerstörung. Die Firma Berger ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die
Firma Berger abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Die Firma
Berger darf die Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. 8. Beim
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, hat der Käufer
diese unverzüglich auf das Eigentum der Firma Berger hinzu-weisen und die Firma
Berger zu informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu
ermöglichen. Für in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche und
außergerichtliche Kosten haftet der Käufer. 9. Die Firma Berger wird die
Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen
freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 %
übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei der
Firma Berger. 10. Tritt die Firma Berger bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, z.B. wegen Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück, ist sie berechtigt, die
Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle sich aus der Rechtsbeziehung zwischen der Firma Berger
und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist Ludwigshafen/Rhein. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser
Regelung unberührt. 2. Die Beziehungen zwischen der Firma Berger und dem
Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht. 3. Soweit der Vertrag
oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur
Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als
vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen
des Vertrages und dem Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart
hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Firma Berger Daten aus dem
Vertragsverhältnis nach dem BDSG/DSGVO zum Zweck der Datenverarbeitung speichert
und, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten z.B. Versicherungen,
übermittelt.
Stand 2018
Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K. - Bgm.-Grünwzeig-Str. 32 -
67063 Ludwigshafen/Rh. Inhaberin: Marion Berger-Gillich
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
STAND 2019
II. Vermietung und Service-Mietverträge
Zusätzlich gelten für die Vermietung sowie für Service-Mietverträge folgende
Bedingungen:
§ 1 Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt
der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und
Gebrauchsanweisungen des Herstellers und der Firma Berger zu befolgen. Er haftet
für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit bzw. vor der
Übergabe an die Firma Berger an den Mietgeräten und dem Zubehör entstehen. Die
Geräte sind während der Mietzeit nicht durch den Vermieter diebstahlversichert.
Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung, sowie
des Verlustes trägt der Mieter. Im Fall eines Totalschadens oder Verlustes hat
der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
§ 2 Auf Wunsch des Mieters kann die Firma Berger die Mietsache zugunsten des
Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden
und Verlust welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch
den Mieter entstehen. Die Kosten der Versicherung werden dem Mieter in Rechnung
gestellt. Bei wichtigen Geräten empfiehlt sich der Einsatz von Backup Geräten.
Vom Auftraggeber geforderte, jedoch nicht benutzte Reservegeräte werden mit 50 %
des Mietpreises in Rechnung gestellt.
§ 3 Gewährleistung Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der
vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt: Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der
Mieter nach Wahl des Vermieters Anspruch auf schnellstmöglichen Reparaturservice
bzw. Stellung eines Ersatzgerätes. Anfallende Reisekosten bzw. Transportkosten
gehen zu Lasten des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlung des
voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Für die Dauer der Aufhebung
der Tauglichkeit ist der Mieter von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Ist die
Tauglichkeit der Mietsache lediglich gemindert, so mindert sich der Miet- oder
ServiceMietvertrag in entsprechendem Umfang.
§ 4 Der Mieter ist verpflichtet der Firma Berger etwaige Mängel oder Schäden an
den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die
Anzeige eines Mangels oder Schadens verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung.
Bei Ausfall des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den
Mietpreis. Der Mieter verpflichtet sich die Firma Berger von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten
gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der Firma Berger
umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter
entstehen. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen,
haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt
wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den
Vermieter der dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt
wurde.
§ 5 Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen
und Pfandrechten seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, den
Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in
irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle
Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind, sofern sich
die Eingriffe nicht gegen den Vermieter richten.
§ 6 Die angegebenen Preise sind ausschließlich ein Entgelt für die mietweise
Überlassung und sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht
eingeschlossen sind Transport, Aufbau, Hebevorrichtungen, Gerüste, Podeste,
Lichttunnel bei Rückprojektionen, Abdunkelungen etc..
§ 7 Beim Betreiben der Geräte dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und
Tonwiedergaben oder Software nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt
werden. Erforderliche Genehmigungen von Übertragungsrechten (Urheberrechte, GEM,
GEZ etc.), haben die Mieter eigenverantwortlich und auf eigene Kosten
einzuholen. Der Mieter stellt dem Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer
Nutzung von Bild- und Tonmaterial oder Software von allen
Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
§ 8 Tritt der Mieter, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom
Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % als Pauschale berechnet. Erfolgt der
Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %,
bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet-
bzw. Service-Mietvertrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten,
dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
STAND 2019
§ 9 Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr
die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an die Firma
Berger zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend
nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für
die Fremdanmietung gleicher Geräte durch die Firma Berger. Wird die Mietsache
nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter, unbeschadet
weiterer Schadensersatzansprüche, für die Zeit der Instandsetzung den vollen
Mietzins an die Firma Berger zu entrichten. Der Mieter stellt den Vermieter von
Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sofern dem Vermieter die Ausführung von
Folgeaufträgen unmöglich ist, wenn der Mieter die Geräte nach Ablauf der
Mietzeit nicht rechtzeitig oder nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgibt und
keine Ersatzansprüche zur Verfügung stehen.
§ 10 Lieferungen Mietaufträge müssen mindestens 1 Woche vor Einsatz schriftlich
und im Detail geklärt der Firma Berger vorliegen und schriftlich durch die Firma
Berger bestätigt sein. Andernfalls kann kein reibungsloser und rechtzeitiger
Miettermin gewährleistet werden. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt
unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit der Mietsache.
Unvorhergesehene, dem Vermieter bei Vertragsabschluss weder bekannte noch für
ihn erkennbare und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim
Vermieter oder dessen Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden,
Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Mieters-, vom Vertrag zurückzutreten oder den
Beginn der Mietsache um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Der
Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Mietsache zu informieren und für den Zeitraum nicht vom Mieter zu
vertretender Nichtverfügbarkeit auf die vereinbarte Miete zu verzichten bzw. bei
Vorauskasse anteilig zurückzuerstatten.
III. Fernabsatzgeschäfte zusätzlich gelten folgende Bedingungen:
§ 1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Durch Aufgabe der
Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des
betreffenden Produktes bzw. Miete des Produktes etc.. Wir können das Angebot bis
zum Ablauf des 8. auf den Tag des Angebotes fallenden Werktages annehmen.
§ 2 Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine
Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zusenden, die keine Annahme des
Angebotes darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir
gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden.
Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande. Bei
Fernabsatzverträgen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden
Regelungen: Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder
die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem
Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen
eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
erfolgt. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung
oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen dem Verbraucher und einem
Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien
eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, EMails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
§ 3 Ist der Käufer Verbraucher, hat er ohne Angabe von Gründen ein
Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem er, sie oder ein von ihm
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen
hat. Bei wiederkehrenden Lieferungen gleicher Waren beginnt die Widerrufsfrist
nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss
der Käufer die Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.,
Bgm.-Grünzweig-Str. 32, 67063 Ludwigshafen, E-Mail: info@bergerme.de, Telefax:
0621/5980030, mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. einem mit der Post
versandter Brief, Telefax oder EMail über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Dazu kann er das beigefügte Muster- Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster- Widerrufsformular
kann auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse: www.berger-me.de) elektronisch
ausgefüllt und übermittelt werden. Macht der Käufer von dieser Gelegenheit
Gebrauch, so wird die Firma Berger unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine
Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs an den Käufer übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
§ 4 Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat die Firma Berger dem Käufer
alle von ihm erhaltenen Zahlungen,
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
STAND 2019
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von der
Firma Berger angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich
und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über den Widerruf dieses Vertrages bei der Firma Berger eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwendet die Firma Berger dasselbe Zahlungsmittel, das bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Käufer
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden dem Käufer
wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Firma Berger kann dem Käufer die
Rückzahlung verweigern, bis die Firma Berger die Waren wieder zurückerhalten hat
oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt
hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Käufer hat die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der
Käufer die Firma Berger über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an die
Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K., Bgm.-Grünzweig-Str. 32,
67063 Ludwigshafen, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Käufer
trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache
einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andernfalls ist die
Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Der Käufer muss für einen etwaigen
Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Für gezogene Nutzungen hat der
Käufer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
§ 5 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen
angefertigt werden, außerdem nicht für die Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen, sowie Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind.
§ 6 Wir liefern aufgrund dieser Bestimmungen ausschließlich nach Deutschland.
Bestellungen bzw. Aufträge in das Ausland werden individuell vertraglich
geregelt und erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse.
Stand 2018
Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte
-gilt ausschließlich für Verbraucher-
1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein
von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz
genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma Berger
Großbildprojektion, Media & Event e.K., Bgm.Grünzweig-Str. 32, 67063
Ludwigshafen, E-Mail: info@berger-me.de, Telefax: 0621/5980030 mittels einer
eindeutigen Erklärung z.B. einem mit der Post versandten Brief, Telefax oder
E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular auch auf unserer
Webseite (InternetAdresse: Download Widerrufsformular) elektronisch ausfüllen
und übermitteln. Machen Sie von dieser Gelegenheit Gebrauch, werden wir Ihnen
unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden. 2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall
werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können Ihnen die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis
Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und
in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, Firma Berger Großbildprojektion,
Media & Event e.K., Bgm.-Grünzweig-Str. 32, 67063 Ludwigshafen, zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der
Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
der Waren, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis
der zurückgesandten Sache einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt oder wenn
der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine
AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K.
vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andernfalls ist die
Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust
der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen
Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde eine
Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Stand 2018
Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K. - Bgm.-Grünwzeig-Str. 32 -
67063 Ludwigshafen/Rh. Inhaberin: Marion Berger-Gillich